Corona Update ab dem 3.4.2022

Die Coronaschutzverordnung gilt mit Ablauf des 02.04.2022 nicht mehr.
 

Die Zugangsbeschränkungen (3G und 2G plus) entfallen damit komplett. Der Gast darf ohne Nachweis in den Betrieb.
 

Die Maskenpflicht für Gäste entfällt auch in Innenräumen der Gastronomie und Hotellerie.

 

Wir stellen Ihnen aber weiterhin ausreichend Desinfektionsmittel und Einwegmasken zur Verfügung.